Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

Vorteile und Nachteile eines internen und externen Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass viele Unternehmen und Organisationen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen müssen.

Unternehmen stehen vor der Wahl, entweder einen internen DSB aus den eigenen Reihen zu ernennen oder einen externen Dienstleister zu beauftragen. Beide Optionen bieten spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Dieser Beitrag beleuchtet die entscheidenden Punkte und geht besonders auf Aspekte wie fachliche Qualifikation, Kündigungsschutz, Kosten, betriebliche Prozesse und Unabhängigkeit ein.

Vorhandene fachliche Qualifikation

Interner Datenschutzbeauftragter:

Ein interner DSB muss über fundierte Kenntnisse der DSGVO und anderer datenschutzrelevanter Vorschriften verfügen. In vielen Fällen ist die technische und rechtliche Qualifikation bei internen Kandidaten nicht vollständig vorhanden, was eine umfangreiche Schulung erforderlich macht. Diese Schulungen kosten nicht nur Geld, sondern erfordern auch Zeit, in der der DSB nicht operativ tätig sein kann.

  • Schulungskosten: Unternehmen müssen oft erhebliche Summen für die Weiterbildung eines internen DSBs einplanen. Nach Schätzungen belaufen sich die Kosten für eine umfassende Datenschutzschulung auf 1000 bis 5.000 Euro pro Person, je nach Schulungsinhalt und Anbieter. Dies sind zusätzliche Fixkosten, die auf das Unternehmen zukommen.
  • Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen in der Gesundheitsbranche muss einen internen DSB schulen, um den besonderen Anforderungen beim Umgang mit Gesundheitsdaten gerecht zu werden. Die Kosten und die Dauer der Schulung verzögern die wirksame Implementierung der Datenschutzmaßnahmen.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB bringt in der Regel bereits spezialisierte Fachkenntnisse mit und hat oft umfangreiche Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen. Dies bedeutet, dass er sofort operativ tätig werden kann, ohne dass zusätzliche Schulungen erforderlich sind. Sein Wissen wird regelmäßig durch eigene Weiterbildungsmaßnahmen auf den neuesten Stand gebracht, was die Notwendigkeit für zusätzliche Investitionen seitens des Unternehmens reduziert.

  • Breite Erfahrung: Externe DSBs betreuen häufig mehrere Unternehmen aus verschiedenen Sektoren, was ihnen ermöglicht, branchenspezifische Herausforderungen effektiv anzugehen. Sie kennen die Best Practices und aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht.
  • Beispiel: Ein externes Beratungsunternehmen, das Datenschutzbeauftragte für die Finanz- und Gesundheitsbranche stellt, verfügt über detailliertes Wissen im Umgang mit sensiblen Daten wie Patientendaten oder Finanztransaktionen. Diese Expertise wird ohne zusätzliche Schulung sofort in die Arbeit eingebracht.

Kündigungsschutz

Interner Datenschutzbeauftragter:

Interne DSBs genießen einen besonderen Kündigungsschutz, ähnlich wie Betriebsratsmitglieder. Dieser Schutz ist im § 6 Abs. 4 BDSG geregelt und soll verhindern, dass ein DSB aus Angst vor Jobverlust seine Pflichten vernachlässigt. Dies bedeutet jedoch auch, dass es für das Unternehmen sehr schwierig ist, einen internen DSB zu entlassen, selbst wenn dieser nicht die gewünschte Leistung erbringt.

  • Schwerwiegende Gründe für Kündigung erforderlich: Unternehmen können einen internen DSB nur dann kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen seine Pflichten vorliegt. Dies erschwert flexible Personalentscheidungen, insbesondere wenn der DSB nicht mehr die notwendigen Anforderungen erfüllt.
  • Beispiel: Ein IT-Leiter, der zusätzlich als interner DSB fungiert, gerät aufgrund seiner operativen Aufgaben in einen Interessenkonflikt. Das Unternehmen möchte ihn entlassen, stößt jedoch auf Schwierigkeiten, da der Kündigungsschutz greift.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB hat keinen besonderen Kündigungsschutz, da er auf Vertragsbasis arbeitet. Unternehmen können den Vertrag jederzeit beenden, wenn sie mit den erbrachten Leistungen unzufrieden sind oder der externe DSB nicht die gewünschten Ergebnisse liefert. Dies bietet dem Unternehmen mehr Flexibilität bei der Anpassung der Dienstleistungsverträge und ermöglicht eine einfache Neubesetzung.

  • Vertragliche Flexibilität: Da externe DSBs auf Dienstleistungsverträgen basieren, können Unternehmen den Vertrag nach Bedarf verlängern oder beenden, ohne sich an langfristige Verpflichtungen zu binden.
  • Beispiel: Ein Unternehmen im Einzelhandel wechselt seinen externen DSB, da es mit dessen Reaktionszeit nicht zufrieden ist. Die Kündigung erfolgt problemlos, und das Unternehmen kann innerhalb kurzer Zeit einen neuen Anbieter beauftragen.

Transparente Kosten

Interner Datenschutzbeauftragter:

Ein interner DSB muss über fundierte Kenntnisse der DSGVO und anderer datenschutzrelevanter Vorschriften verfügen. In vielen Fällen ist die technische und rechtliche Qualifikation bei internen Kandidaten nicht vollständig vorhanden, was eine umfangreiche Schulung erforderlich macht. Diese Schulungen kosten nicht nur Geld, sondern erfordern auch Zeit, in der der DSB nicht operativ tätig sein kann.

  • Schulungskosten: Unternehmen müssen oft erhebliche Summen für die Weiterbildung eines internen DSBs einplanen. Nach Schätzungen belaufen sich die Kosten für eine umfassende Datenschutzschulung auf 1000 bis 5.000 Euro pro Person, je nach Schulungsinhalt und Anbieter. Dies sind zusätzliche Fixkosten, die auf das Unternehmen zukommen.
  • Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen in der Gesundheitsbranche muss einen internen DSB schulen, um den besonderen Anforderungen beim Umgang mit Gesundheitsdaten gerecht zu werden. Die Kosten und die Dauer der Schulung verzögern die wirksame Implementierung der Datenschutzmaßnahmen.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB bringt in der Regel bereits spezialisierte Fachkenntnisse mit und hat oft umfangreiche Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen. Dies bedeutet, dass er sofort operativ tätig werden kann, ohne dass zusätzliche Schulungen erforderlich sind. Sein Wissen wird regelmäßig durch eigene Weiterbildungsmaßnahmen auf den neuesten Stand gebracht, was die Notwendigkeit für zusätzliche Investitionen seitens des Unternehmens reduziert.

  • Breite Erfahrung: Externe DSBs betreuen häufig mehrere Unternehmen aus verschiedenen Sektoren, was ihnen ermöglicht, branchenspezifische Herausforderungen effektiv anzugehen. Sie kennen die Best Practices und aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht.
  • Beispiel: Ein externes Beratungsunternehmen, das Datenschutzbeauftragte für die Finanz- und Gesundheitsbranche stellt, verfügt über detailliertes Wissen im Umgang mit sensiblen Daten wie Patientendaten oder Finanztransaktionen. Diese Expertise wird ohne zusätzliche Schulung sofort in die Arbeit eingebracht.

Unvoreingenommene Herangehensweise

Interner Datenschutzbeauftragter:

Ein interner DSB ist oft tief in die organisatorischen Strukturen des Unternehmens eingebunden. Dies kann zu Interessenkonflikten führen, da er möglicherweise Entscheidungen zugunsten der Geschäftsführung oder der internen Politik trifft, statt die datenschutzrechtlichen Vorgaben strikt durchzusetzen. Es besteht die Gefahr, dass betriebswirtschaftliche Interessen die Unabhängigkeit des DSB beeinträchtigen.

  • Mögliche Beeinflussung durch interne Hierarchien: Ein interner DSB kann durch persönliche oder berufliche Verpflichtungen gezwungen sein, Kompromisse einzugehen, die die DSGVO-Vorgaben gefährden könnten.
  • Beispiel: Ein interner DSB in einem großen Unternehmen muss eine Datenschutzverletzung melden, wird jedoch von der Geschäftsführung gebeten, die Meldung zu verschleppen, um mögliche negative Auswirkungen auf das Unternehmen zu minimieren.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB agiert völlig unabhängig von internen Strukturen und Prozessen. Er kann objektiv und unvoreingenommen handeln, da er nicht in das Tagesgeschäft des Unternehmens eingebunden ist. Dadurch kann er Verstöße klarer benennen und notwendige Maßnahmen vorschlagen, ohne von internen politischen oder wirtschaftlichen Interessen beeinflusst zu werden.

  • Objektivität: Externe DSBs handeln ausschließlich im Interesse der DSGVO-Konformität und der betroffenen Personen. Sie können Missstände ohne Rücksicht auf interne Hierarchien benennen.
  • Beispiel: Ein externes Beratungsunternehmen wird beauftragt, die Datenschutzmaßnahmen eines Großunternehmens zu prüfen. Es entdeckt erhebliche Sicherheitsmängel und schlägt sofortige Änderungen vor, ohne von den internen Strukturen beeinflusst zu werden.

Kenntnis betrieblicher Prozesse

Interner Datenschutzbeauftragter:

Ein interner DSB hat den Vorteil, dass er die internen Prozesse und Strukturen des Unternehmens genau kennt. Dies ermöglicht es ihm, Datenschutzmaßnahmen maßgeschneidert und effizient zu implementieren, da er genau weiß, wie das Unternehmen funktioniert und welche Abteilungen welche Art von Daten verarbeiten.

  • Vertrautheit mit dem Unternehmen: Ein interner DSB versteht die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen des Unternehmens und kann Datenschutzlösungen passgenau an die vorhandenen Strukturen anpassen.
  • Beispiel: Ein interner DSB in einem Produktionsunternehmen weiß, wie die Datenflüsse zwischen den Abteilungen ablaufen, und kann Datenschutzmaßnahmen zielgerichtet einführen.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB benötigt in der Regel etwas länger, um die internen Prozesse eines Unternehmens vollständig zu verstehen, was zu einem zeitlichen Mehraufwand führen kann. Allerdings bringt er den Vorteil einer unabhängigen, externen Perspektive mit, die ihm ermöglicht, bestehende Datenschutzpraktiken kritisch zu bewerten und Verbesserungen vorzuschlagen, die intern möglicherweise übersehen wurden.

  • Neue Perspektiven und frischer Blick: Ein externer DSB kann durch seine externe Sichtweise ineffiziente oder veraltete Prozesse identifizieren und neue Ideen einbringen, die in anderen Unternehmen erfolgreich angewendet wurden.
  • Beispiel: Ein externes Beratungsunternehmen, das als Datenschutzbeauftragter für verschiedene Firmen tätig ist, stellt fest, dass die IT-Abteilung eines neuen Kunden überholte Sicherheitsstandards nutzt. Durch den Vergleich mit Best Practices aus anderen Branchen kann der externe DSB Empfehlungen für moderne Sicherheitslösungen geben.

Freihaltung interner Ressourcen

Interner Datenschutzbeauftragter:

Wenn ein interner Mitarbeiter als DSB benannt wird, sind seine Aufgaben oft nur teilweise auf den Datenschutz fokussiert. Er übernimmt häufig auch andere operative oder administrative Aufgaben, was seine verfügbare Zeit und Ressourcen einschränkt. Dies kann die Effektivität seiner Datenschutzarbeit beeinträchtigen, da er möglicherweise nicht ausreichend Zeit hat, sich vollständig den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zu widmen.

  • Ressourcenknappheit: Ein interner DSB, der zusätzlich zu seinen normalen Aufgaben tätig ist, kann durch Mehrfachbelastungen in seiner Rolle als Datenschutzbeauftragter eingeschränkt sein, was zu Verzögerungen oder ineffektiver Umsetzung führen kann.
  • Beispiel: Ein interner DSB in einem mittelständischen Unternehmen muss neben der Datenschutzüberwachung auch operative IT-Aufgaben übernehmen, was dazu führt, dass die Durchführung regelmäßiger Datenschutz-Audits vernachlässigt wird.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB entlastet das Unternehmen, da er keine internen Ressourcen bindet. Seine Aufgaben sind vollständig auf Datenschutz fokussiert, und er übernimmt alle relevanten Verantwortlichkeiten, ohne interne Abläufe zu stören oder andere Mitarbeiter zu belasten. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, seine internen Ressourcen optimal für Kernaufgaben zu nutzen.

  • Effiziente Nutzung von Ressourcen: Unternehmen können ihre internen Kapazitäten für operative Aufgaben freihalten, während der externe DSB sich ausschließlich auf den Datenschutz konzentriert. Dies führt zu einer klaren Trennung der Verantwortlichkeiten.
  • Beispiel: Ein kleines Unternehmen entscheidet sich für einen externen DSB, da es nicht genügend interne Ressourcen hat, um einen Mitarbeiter dauerhaft mit den komplexen Anforderungen der DSGVO zu betrauen. Der externe DSB übernimmt alle Aufgaben effizient, ohne interne Kapazitäten zu beanspruchen.

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Interner Datenschutzbeauftragter:

Die Benennung eines internen DSB unterliegt in vielen Fällen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dieser muss der Ernennung eines internen DSBs zustimmen, was zu Verzögerungen führen kann. Zudem könnte der Betriebsrat Bedenken äußern, wenn der DSB in einer Position tätig ist, die potenziell zu Interessenkonflikten führen könnte, wie z. B. in der IT- oder Personalabteilung.

  • Verzögerungen durch Mitbestimmung: Die Einbindung des Betriebsrats in den Prozess der Benennung eines internen DSBs kann die Einführung datenschutzrelevanter Maßnahmen verzögern.
  • Beispiel: Ein Unternehmen plant, den IT-Leiter zum internen DSB zu ernennen, doch der Betriebsrat lehnt dies aufgrund eines möglichen Interessenkonflikts ab. Dies führt zu einer Verzögerung der Ernennung und der datenschutzrechtlichen Überwachung.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Die Beauftragung eines externen DSBs unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, da es sich um eine externe Dienstleistung handelt. Dies bedeutet, dass Unternehmen flexibler und schneller auf externe Datenschutzbeauftragte zurückgreifen können, ohne die internen Zustimmungsprozesse des Betriebsrats durchlaufen zu müssen.

  • Schnellere Implementierung: Unternehmen können externe DSBs schnell und unkompliziert beauftragen, ohne auf die Zustimmung des Betriebsrats angewiesen zu sein, was die Einführung datenschutzrechtlicher Maßnahmen beschleunigt.
  • Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen entscheidet sich, einen externen DSB zu beauftragen, um die Datenschutzstrategie schnell umzusetzen, da keine Genehmigung des Betriebsrats erforderlich ist. Die Einführung erfolgt ohne Verzögerungen.

Erfahrung aus anderen Unternehmen

Interner Datenschutzbeauftragter:

Ein interner DSB sammelt seine Erfahrungen hauptsächlich innerhalb eines Unternehmens. Diese Erfahrung kann jedoch auf den spezifischen Kontext des Unternehmens beschränkt sein, was bedeutet, dass er möglicherweise weniger flexibel auf neue Datenschutzanforderungen oder Best Practices reagieren kann, die sich in anderen Branchen oder Unternehmen bewährt haben.

  • Begrenzter Erfahrungshorizont: Ein interner DSB, der ausschließlich in einem Unternehmen tätig ist, könnte innovative Lösungen oder Entwicklungen im Datenschutzrecht übersehen, da er keinen Zugriff auf externe Fachnetzwerke hat.
  • Beispiel: Ein interner DSB in einem produzierenden Unternehmen kennt zwar die internen Datenschutzprozesse genau, hat aber wenig Erfahrung mit Datenschutzanforderungen in der digitalen Welt, was seine Fähigkeit zur Implementierung moderner Sicherheitsmaßnahmen einschränkt.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB arbeitet für verschiedene Unternehmen und in unterschiedlichen Branchen, was ihm einen breiten Erfahrungshorizont verleiht. Er bringt Best Practices und datenschutzrechtliche Erkenntnisse aus verschiedenen Branchen mit und kann diese flexibel auf neue Mandate übertragen. Dies ermöglicht es ihm, innovative Lösungen zu finden, die über die branchenspezifischen Anforderungen hinausgehen.

  • Vielseitige Erfahrung: Ein externer DSB, der in mehreren Branchen tätig ist, hat umfassende Kenntnisse über verschiedene Datenschutzanforderungen und kann branchenübergreifende Best Practices auf das jeweilige Unternehmen übertragen.
  • Beispiel: Ein externer Datenschutzberater, der für Unternehmen in der Finanzbranche und im Gesundheitswesen tätig ist, bringt umfassende Kenntnisse in Bezug auf den Schutz sensibler Daten mit. Er kann einem neuen Mandanten in der Versicherungsbranche helfen, besonders hohe Standards im Datenschutz umzusetzen.

Unabhängiger Datenschutz

Interner Datenschutzbeauftragter:

Ein interner DSB kann, obwohl er die interne Organisation und ihre Prozesse gut kennt, durch seine Nähe zum Tagesgeschäft in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigt werden. Besonders in Fällen, in denen er andere operative Aufgaben übernimmt, besteht die Gefahr, dass er Datenschutzrisiken nicht vollständig neutral bewerten kann, da er unternehmensinternen Interessen ausgesetzt ist.

  • Gefahr der Einflussnahme: Ein interner DSB, der in andere Geschäftsbereiche eingebunden ist, kann gezwungen sein, Datenschutzentscheidungen zu treffen, die nicht vollständig objektiv sind und eher den operativen Bedürfnissen des Unternehmens dienen.
  • Beispiel: Ein interner DSB, der gleichzeitig als IT-Leiter fungiert, könnte dazu neigen, Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit zu verzögern, um budgetäre oder betriebliche Ziele zu erreichen.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB bietet einen unabhängigen und objektiven Blick auf die Datenschutzsituation eines Unternehmens. Da er nicht in die internen Machtstrukturen eingebunden ist, kann er potenzielle Risiken und Verstöße gegen die DSGVO klar und objektiv benennen. Seine Unabhängigkeit macht ihn zum idealen Berater, wenn es darum geht, Datenschutzprobleme offen anzusprechen und zu lösen.

  • Objektivität und Unabhängigkeit: Externe DSBs sind nicht in die internen Hierarchien des Unternehmens eingebunden und können Datenschutzfragen aus einer unabhängigen Perspektive angehen, was ihre Fähigkeit zur objektiven Bewertung stärkt.
  • Beispiel: Ein externer DSB in einem großen Unternehmen entdeckt bei einer Prüfung erhebliche Sicherheitsmängel in der Verarbeitung personenbezogener Daten. Da er unabhängig agiert, kann er diese Probleme ohne Rücksicht auf interne Interessen klar benennen und notwendige Änderungen vorschlagen.

Neutrale Position

Interner Datenschutzbeauftragter:

Ein interner DSB, der tief in die betrieblichen Abläufe eingebunden ist, könnte Schwierigkeiten haben, eine vollständig neutrale Position einzunehmen. Da er oft Teil interner Teams ist, besteht die Gefahr, dass er bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen Zugeständnisse macht, die den operativen Anforderungen des Unternehmens entgegenkommen, aber nicht den höchsten Datenschutzstandards entsprechen.

  • Mangel an Neutralität: Die Nähe zu den internen Strukturen und die Verpflichtung gegenüber der Unternehmensführung können es einem internen DSB erschweren, Datenschutzfragen völlig unvoreingenommen zu behandeln.
  • Beispiel: Ein interner DSB in einem Großunternehmen wird von der Geschäftsführung gebeten, bestimmte datenschutzrechtliche Maßnahmen auf später zu verschieben, da diese Kosten verursachen würden. Aufgrund seiner Position als interner Mitarbeiter stimmt er dem zu, obwohl dies ein Risiko darstellt.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Ein externer DSB ist in einer neutralen Position und nicht in die internen Machtstrukturen des Unternehmens eingebunden. Er kann Datenschutzprobleme und -lösungen objektiv bewerten, ohne Rücksicht auf interne Politik oder wirtschaftliche Zwänge nehmen zu müssen.

  • Unvoreingenommene Bewertung: Ein externer DSB kann objektive Empfehlungen aussprechen, ohne interne Interessenkonflikte oder Beeinflussungen durch die Geschäftsleitung zu fürchten.
  • Beispiel: Ein externer DSB empfiehlt einem mittelständischen Unternehmen sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, obwohl diese hohe Kosten verursachen. Seine Empfehlung basiert allein auf der Notwendigkeit, den Datenschutz zu gewährleisten, ohne interne Rücksichtnahme auf Budgetvorgaben.

Fazit Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

Die Wahl zwischen einem internen und externen Datenschutzbeauftragten stellt für Unternehmen eine entscheidende strategische Entscheidung dar, die weitreichende Konsequenzen für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die langfristige Effizienz ihrer Datenschutzmaßnahmen haben kann. Während beide Optionen spezifische Vorteile und Herausforderungen mit sich bringen, zeigt sich bei einer gründlichen Analyse der Vor- und Nachteile, dass ein externer Datenschutzbeauftragter in den meisten Fällen die bessere Wahl ist – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Unternehmen, die auf spezialisierte Expertise und flexible Kostenstrukturen angewiesen sind.

Spezialisierte Fachkenntnisse und breiter Erfahrungshorizont

Einer der größten Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten ist seine umfassende fachliche Qualifikation und seine Spezialisierung. Da externe DSBs häufig für mehrere Unternehmen aus verschiedenen Branchen tätig sind, bringen sie eine Fülle von Wissen und Best Practices mit, die für ein einzelnes Unternehmen nur schwer intern aufgebaut werden können. Diese externe Expertise ermöglicht es, datenschutzrechtliche Herausforderungen effizient und präzise zu lösen, ohne dass zusätzliche Schulungs- und Weiterbildungskosten für interne Mitarbeiter anfallen.

  • Branchenübergreifende Expertise: Externe Datenschutzbeauftragte verfügen über Erfahrungen in verschiedenen Sektoren, wie z. B. im Gesundheitswesen, Finanzsektor oder E-Commerce. Diese breit gefächerte Erfahrung versetzt sie in die Lage, innovative Lösungen zu entwickeln und Best Practices zu implementieren, die auf branchenspezifische Herausforderungen abgestimmt sind.
  • Sofortige Verfügbarkeit von Expertenwissen: Im Gegensatz zu einem internen DSB, der möglicherweise erst durch Schulungen und Fortbildungen das nötige Fachwissen erlangen muss, bringt ein externer DSB bereits tiefgehende Kenntnisse der DSGVO sowie anderer relevanter Datenschutzgesetze mit. Dadurch ist er in der Lage, sofort operativ tätig zu werden.

Unabhängigkeit und objektive Beratung

Ein entscheidender Vorteil eines externen DSBs ist seine Unabhängigkeit. Im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragten, der möglicherweise auch andere Aufgaben im Unternehmen übernimmt und in die internen Machtstrukturen eingebunden ist, handelt ein externer DSB völlig frei von internen Interessenkonflikten. Dies ermöglicht es ihm, objektiv zu bewerten, ob die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, und notwendige Maßnahmen klar und ohne Rücksicht auf interne Befindlichkeiten zu empfehlen.

  • Vermeidung von Interessenkonflikten: Ein interner DSB kann durch seine Nähe zu den Unternehmensstrukturen und durch seine Rolle als Teil der Belegschaft in Interessenkonflikte geraten, insbesondere wenn Datenschutzanforderungen auf betriebliche Interessen stoßen. Ein externer DSB hingegen bleibt stets objektiv und ist nicht in interne politische oder wirtschaftliche Zwänge eingebunden.
  • Objektive Überwachung: Durch seine neutrale Position kann ein externer DSB Datenschutzverstöße oder Sicherheitslücken klar und unvoreingenommen benennen, ohne von internen Hierarchien oder persönlichen Beziehungen beeinflusst zu werden.

Flexibilität und transparente Kostenstruktur

Ein weiterer wesentlicher Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten liegt in der Flexibilität und den kalkulierbaren Kosten. Da externe DSBs auf Vertragsbasis arbeiten, können Unternehmen ihre Dienstleistungen genau an ihre Bedürfnisse anpassen und die Kosten besser kontrollieren. Im Gegensatz zu einem internen DSB, der ein festes Gehalt erhält und laufend weitergebildet werden muss, können Unternehmen die Kosten für einen externen DSB auf die tatsächlich benötigten Dienstleistungen begrenzen.

  • Flexibilität in der Vertragsgestaltung: Unternehmen können den Umfang der Dienstleistungen eines externen DSBs flexibel anpassen und nur so viele Beratungsstunden oder Überwachungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, wie tatsächlich benötigt werden. Dies ist besonders für kleinere Unternehmen von Vorteil, die keinen Vollzeit-DSB benötigen, aber dennoch den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO entsprechen müssen.
  • Kostentransparenz: Externe Datenschutzbeauftragte bieten häufig klar definierte Leistungspakete an, die Beratung, Schulungen und Audits abdecken. Dies ermöglicht es Unternehmen, die Kosten präzise zu kalkulieren und flexibel auf wechselnde Anforderungen zu reagieren.

Entlastung interner Ressourcen

Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten kann zu einer Mehrfachbelastung führen, da dieser oft neben seinen Datenschutzaufgaben auch andere operative Rollen im Unternehmen übernimmt. Dies kann zu einer Überlastung und ineffektiven Durchführung der Datenschutzüberwachung führen. Ein externer DSB hingegen entlastet die internen Ressourcen, da er die komplette Verantwortung für den Datenschutz übernimmt und die Mitarbeiter sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

  • Fokussierte Tätigkeit: Da ein externer DSB ausschließlich mit Datenschutzfragen betraut ist, können Unternehmen sicherstellen, dass die DSGVO-Vorgaben vollumfänglich und effizient überwacht werden. Dies ermöglicht es, Datenschutzverstöße rechtzeitig zu erkennen und zu beheben, ohne dass interne Kapazitäten gebunden werden.
  • Kein Aufwand für Schulung und Weiterbildung: Die kontinuierliche Weiterbildung eines internen DSB erfordert erhebliche Ressourcen, sowohl finanziell als auch zeitlich. Ein externer DSB bleibt von diesen Herausforderungen unberührt, da er bereits über das erforderliche Fachwissen verfügt.

Schnelle Implementierung ohne Mitbestimmungsprozesse

Die Ernennung eines internen DSBs erfordert in vielen Unternehmen die Mitbestimmung des Betriebsrats, was den Prozess der Benennung und Implementierung verzögern kann. Ein externer Datenschutzbeauftragter unterliegt hingegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, was eine schnellere Implementierung und flexiblere Anpassungen ermöglicht.

  • Zeitersparnis durch Vermeidung von Genehmigungsprozessen: Da externe DSBs auf Dienstleistungsverträgen basieren, entfällt die Notwendigkeit, den Betriebsrat in den Ernennungsprozess einzubeziehen. Dies beschleunigt die Einführung datenschutzrelevanter Maßnahmen erheblich und ermöglicht eine zügige Umsetzung der DSGVO-Vorgaben.

Erfahrung aus verschiedenen Branchen

Externe Datenschutzbeauftragte arbeiten häufig mit einer Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zusammen. Diese breite Erfahrung ermöglicht es ihnen, branchenspezifische Datenschutzherausforderungen effizient anzugehen und innovative Lösungen vorzuschlagen, die über den Tellerrand der unternehmensinternen Prozesse hinausgehen.

  • Best Practices aus verschiedenen Branchen: Da externe DSBs in unterschiedlichen Branchen tätig sind, können sie auf eine Fülle von Best Practices zurückgreifen und innovative Datenschutzmaßnahmen vorschlagen, die in anderen Unternehmen bereits erfolgreich angewendet wurden. Diese Expertise führt zu besseren Ergebnissen und einer schnelleren Umsetzung.

Schlussfolgerung: Der externe Datenschutzbeauftragte als strategische Wahl

Insgesamt zeigt sich, dass ein externer Datenschutzbeauftragter für viele Unternehmen die bessere Wahl ist. Durch seine spezialisierte Fachkenntnis, seine Unabhängigkeit und seine Flexibilität bietet er Unternehmen eine maßgeschneiderte und effiziente Lösung, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Zudem entlastet er die internen Ressourcen und ermöglicht eine transparente Kostenkontrolle. Besonders für Unternehmen, die nicht über ausreichend interne Kapazitäten oder spezialisierte Datenschutzkenntnisse verfügen, ist die Zusammenarbeit mit einem externen DSB eine ideale Lösung, um den Datenschutz auf höchstem Niveau zu gewährleisten und gleichzeitig flexibel auf Veränderungen reagieren zu können.

Auch diese Unternehmen vertrauen uns: