DatCQ – Externer Datenschutzbeauftragter
Ihre Experten im Datenschutz
DatCQ – Ihre externen Datenschutzbeauftragten im Großraum Stuttgart und Esslingen – Ihr kompetenter Partner in Datenschutzfragen Ihres Unternehmens
Willkommen bei DatCQ – Ihre Experten für Datenschutz und Datensicherheit im Großraum Stuttgart und Esslingen
Als erfahrene sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV-SÜD) und Datenschutzauditor (TÜV-SÜD) bieten wir umfassende Dienstleistungen für Unternehmen an, die den Schutz sensibler Daten in den Fokus stellen möchten.
Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie professionell dabei, die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und Ihr Unternehmen vor den Risiken von Datenschutzverstößen zu schützen.
Externer Datenschutzbeauftragter: Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter
Ob kleines, mittelständisches oder großes Unternehmen – der Datenschutz spielt in jeder Unternehmensgröße eine entscheidende Rolle.
Als externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditor bieten wir Ihnen individuelle und somit maßgeschneiderte Lösungen, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen effizient und rechtskonform umzusetzen.
Beratung zur DSGVO
Wir helfen Ihnen, die Anforderungen der DSGVO in Ihrem Unternehmen zu verstehen und praxisnah umzusetzen.
Laufende Unterstützung
Als externe Datenschutzbeauftragte stehen wir Ihnen auch langfristig zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen bleiben.
Schulungen für Mitarbeiter
Wir schulen Ihre Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten rechtskonform und sicher erfolgt.
Folgenabschätzung (DPIA)
Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie bei der Risikobewertung.
Datenschutz-Audits
Wir überprüfen Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen und identifizieren potenzielle Schwachstellen.
Erstellung von Dokumentation
Transparente und vollständige Dokumentationen gehören zu den zentralen Anforderungen der DSGVO. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Unterlagen.
Betroffenenrechte
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter helfen wir Ihnen dabei, diese Betroffenenrechte effizient und rechtssicher zu bearbeiten und rechtssicher auf Anfragen zu reagieren.
Aufsichtsbehörde
Wir fungieren als Ihr externer Ansprechpartner und übernehmen die gesamte Kommunikation für Sie.
Wir unterstützen Sie, Ihr Unternehmen datenschutzkonform auszurichten.
Learning by Doing…
… aber immer mit einem erfahrenen Experten an Ihrer Seite. Unsere externen Datenschutzbeauftragten bieten umfassende Beratung zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, sodass Ihr Unternehmen die Herausforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) problemlos meistert. Unser externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Ihr Unternehmen deutschlandweit zu sämtlichen Fragestellungen rund um das Thema Datenschutz. Profitieren Sie von unserem „Datenschutz Learning by Doing“ und sichern Sie den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten effektiv.
Datenschutz aus einer Hand
Unsere externen Datenschutzbeauftragten sind darauf spezialisiert, eine praxisnahe und gesetzeskonforme Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen aufzubauen und umzusetzen. Wir bieten Datenschutz aus einer Hand, unterstützt von speziell geschulten Beratern mit Expertise in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem TTDSG.
Ob kleines Unternehmen, Mittelständler oder internationaler Konzern – wir entlasten Sie bei der Integration komplexer Datenschutzanforderungen in Ihre Unternehmensstrukturen. Vertrauen und Sorgfalt stehen dabei im Mittelpunkt unserer Arbeit. Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten beraten und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als externe Datenschutzbeauftragte.
Datenschutz-Ziele schnell und einfach erreichen
Ein externer Datenschutzbeauftragter entlastet Ihr Unternehmen, indem er Sie in allen Datenschutzfragen berät und bei der Entwicklung sowie Umsetzung von Richtlinien und Verfahren unterstützt. Er identifiziert, bewertet und managt Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und organisiert Schulungen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen. Zudem ist er der Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und steht Ihnen bei Prüfungen mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung zur Seite. Auf diese Weise können Sie Ihre Datenschutz-Ziele schnell und einfach erreichen. Unser Ziel ist es, eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern, um den Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen bestmöglich zu gewährleisten.
Externer Datenschutzbeauftragter: Die Vorteile
Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir von DatCQ Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Sie müssen beispielsweise keinen internen Mitarbeiter für diese Position schulen oder einstellen, was erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen mit sich bringt.
Darüber hinaus profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise, da wir als spezialisierte Datenschutzberater und Datenschutzauditor stets auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind sowie umfassende Praxiserfahrung im Umgang mit Mitarbeitern, Datenschutzbehörden/Aufsichtsbehörden und Betroffenen mitbringen.
Datenschutz für Unternehmen im Großraum Stuttgart und Esslingen
Gerade in der stark wachsenden Wirtschaftsregion Stuttgart und Esslingen, die als Zentrum für Innovation und Technologie bekannt ist, nimmt der Datenschutz eine zentrale Rolle ein. Unternehmen aus Branchen wie IT, Automobil, Maschinenbau, Dienstleistung und Handel müssen sicherstellen, dass sie datenschutzrechtlich stets auf dem neuesten Stand sind.
Zu unseren Auftraggebern zählen aber nicht nur Unternehmen. Wir von DatCQ bieten unsere Leistungen als Datenschutzbeauftragte natürlich auch gegenüber Ärzten, Arztpraxen, Krankenhäusern, Handwerkern, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Vereinen, Start-ups, Non-Profit-Organisationen oder Forschungseinrichtungen an.
Wir verstehen die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen der Unternehmen im Großraum Stuttgart und Esslingen. Unser Team von DatCQ arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um die für Ihre Branche und Unternehmensgröße passenden Datenschutzlösungen zu entwickeln und zu implementieren.
Unser Team an zertifizierten Datenschutzbeauftragten
Killian Hedrich
Zert. Datenschutzbeauftragter
(TÜV-SÜD)
Zert. Datenschutzauditor
(TÜV-SÜD)
Gesellschafter
Alexander F. Bräuer
Zert. Datenschutzbeauftragter
(TÜV-SÜD)
Gesellschafter
Frank Weiß
Zert. Datenschutzbeauftragter
(TÜV-SÜD)
Gesellschafter
Kontaktieren Sie uns
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre datenschutzrelevanten Anliegen lösen.
DatCQ
Alexander F. Bräuer, Killian Hedrich und Frank Weiß GbR
Katharinenstraße 16, 73728 Esslingen am Neckar
+49(0)711-93277955
info@datcq.de
FAQ
Erahrungsgemäß bestehen viele Fragen zum Thema externer Datenschutzbeauftragter bei Unternehmen.
Mit unseren FAQ zum Thema externer Datenschutzbeauftragter wollten wir Ihnen helfen, für diese Fragen eine professsionelle Antwort zu finden.
Welche Aufgaben hat ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Datenverarbeitung. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen und je vielschichtiger die Datenverarbeitung ist, desto umfassender und vielfältiger sind die typischen Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten.
Gemäß Artikel 38 und 39 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassen die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten sowohl die interne Unternehmensberatung als auch die Interaktion mit Aufsichtsbehörden und die Unterstützung von Betroffenen.
Die zentralen Aufgaben im Unternehmen lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:
- Unterrichtung und Beratung: Der externe Datenschutzbeauftragte informiert das Unternehmen über datenschutzrechtliche Anforderungen und berät es bei der Umsetzung von Datenschutzstrategien.
- Überwachung der Einhaltung: Er überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und stellt sicher, dass alle internen Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung: Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, um potenzielle Risiken bei der Datenverarbeitung frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren.
Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben ist der externe Datenschutzbeauftragte der erste Ansprechpartner für alle datenschutzrelevanten Fragen im Unternehmen. Um in der Lage zu sein, kompetente Antworten zu liefern, ist eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildung unerlässlich.
Wenn Sie DatCQ als Ihren externen Datenschutzbeauftragten wählen, arbeiten wir eng mit Ihrem Datenschutzmanager zusammen, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherzustellen. Wir kümmern uns um die datenschutzrechtliche Absicherung Ihres Unternehmens und unterstützen Sie proaktiv dabei, Ihre Datenschutz-Ziele zu erreichen. Unser Ziel ist es, eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern, um den Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen bestmöglich zu gewährleisten.
Wie kann ein externer Datenschutzbeauftragter Ihr Unternehmen voranbringen?
Ein externer Datenschutzbeauftragter spielt eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung von Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er unterstützt Ihr Unternehmen dabei, Risiken im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen zu erkennen und zu minimieren. Dabei optimiert er Geschäftsprozesse im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen und hilft, technische sowie organisatorische Maßnahmen zu entwickeln und zu dokumentieren.
Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Erstellung und den Abschluss von Datenverarbeitungsverträgen mit Auftragsverarbeitern und begleitet Projekte sowie Veränderungsprozesse, um sicherzustellen, dass Datenschutzaspekte von Anfang an berücksichtigt werden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter fungiert nicht nur als Berater für die verantwortlichen Entscheidungsträger im Unternehmen, sondern kommuniziert auch bei Bedarf direkt mit den Aufsichtsbehörden. Er sollte stets eingebunden werden, wenn in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Darüber hinaus bringt ein externer Datenschutzbeauftragter nicht nur Expertise mit, sondern fördert auch eine datenschutzbewusste Unternehmenskultur. Durch Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen stärkt er das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten, was das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner in Ihre Datenschutzpraktiken erhöht.
Insgesamt trägt ein externer Datenschutzbeauftragter wesentlich dazu bei, die Compliance Ihres Unternehmens zu verbessern, betriebliche Abläufe zu optimieren und letztlich die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, indem er sicherstellt, dass Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als wertvolle Chance wahrgenommen wird.
Wann ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Datschutzbeauftragten zu bestellen?
Unternehmen sind in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Insbesondere in Deutschland regelt § 38 BDSG die konkreten Anforderungen, wann ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist. Im Folgenden erläutern wir detailliert die wichtigsten Kriterien, wann eine solche Verpflichtung besteht und welche Faktoren Unternehmen berücksichtigen müssen.
Mindestanzahl der Mitarbeiter: 20 Personen
Nach § 38 BDSG besteht die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn in der Regel mindestens 20 Personen in einem Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Computern, Tablets oder ähnlichen Datenverarbeitungssystemen für die Verarbeitung von personenbezogenen Informationen erforderlich ist. Auch Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auf Kundendaten, Lieferanteninformationen oder Personaldaten zugreifen, zählen zu diesen 20 Personen.
Die automatisierte Verarbeitung bezieht sich auf jegliche Art von Datenverarbeitung, die durch digitale Systeme erfolgt. Dazu gehören einfache Arbeitsprozesse wie das Speichern von Daten in einer Kundenmanagement-Software bis hin zu komplexeren Verarbeitungsvorgängen, wie etwa die Analyse von Nutzerverhalten oder die systematische Überwachung von Kommunikationskanälen.
Datenschutz-Folgenabschätzung als Auslöser für einen DSB
Zusätzlich zur Anzahl der beschäftigten Personen besteht die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) unterliegen. Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Verfahren, das immer dann durchgeführt werden muss, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt. Beispiele hierfür sind die Einführung neuer Technologien, die großflächige Verarbeitung sensibler Daten oder die Durchführung von Profiling.
In solchen Fällen übernimmt der Datenschutzbeauftragte eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung. Er stellt sicher, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Verarbeitung für Markt- oder Meinungsforschung
Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten, sind ebenfalls verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Organisationen, die systematisch Daten über das Verhalten, die Meinungen oder die Vorlieben von Konsumenten sammeln, speichern und analysieren, um Einblicke in Markttrends zu gewinnen oder gezielte Marketingmaßnahmen zu entwickeln.
Beispielsweise gehören Umfrageinstitute, Unternehmen mit Kundenbindungsprogrammen oder Unternehmen, die umfangreiche Marktanalysen durchführen, zu denjenigen, die typischerweise unter diese Pflicht fallen.
Kerntätigkeit des Unternehmens: Besondere Kategorien von Daten
Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich macht, ist die Art der verarbeiteten Daten. Wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten liegt, ist die Bestellung eines DSB zwingend. Zu diesen besonderen Kategorien zählen Daten, die besonders sensibel sind, wie etwa:
- Gesundheitsdaten
- Daten zur ethnischen Herkunft
- Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Genetische oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person
- Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer Person
Ebenso betrifft dies Unternehmen, die personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeiten. Unternehmen, die beispielsweise in der Sicherheitsbranche tätig sind oder rechtliche Dienstleistungen anbieten, fallen typischerweise unter diese Kategorie.
Wie ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist ein wichtiger Schritt, um die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Unternehmen einzuhalten. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine explizite Verpflichtung zur schriftlichen Benennung eines DSB vorschreibt, wird aus Gründen der Beweissicherung und Rechtssicherheit dringend empfohlen, die Bestellung schriftlich festzuhalten. Dies schafft nicht nur Transparenz, sondern sichert auch alle beteiligten Parteien rechtlich ab.
Schriftliche Benennung – Warum sie sinnvoll ist
Zwar verlangt die DSGVO keine explizite schriftliche Benennung eines Datenschutzbeauftragten, doch in der Praxis ist dies dringend zu empfehlen. Eine schriftliche Benennung hat mehrere Vorteile:
-
Beweissicherung: Eine schriftliche Ernennung bietet einen klaren Nachweis, dass das Unternehmen seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist. Dies kann insbesondere in Situationen, in denen die Aufsichtsbehörden prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter ordnungsgemäß benannt wurde, von entscheidender Bedeutung sein.
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Rechtssicherheit: Durch eine schriftliche Benennung wird die Rolle des Datenschutzbeauftragten klar umrissen, und eventuelle Missverständnisse zwischen der Geschäftsführung und dem DSB werden vermieden.
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Vertragsklarheit: Es ist ratsam, die genauen Aufgaben und Zuständigkeiten des Datenschutzbeauftragten schriftlich im Vertrag festzuhalten. Dies gilt sowohl für interne als auch für externe Datenschutzbeauftragte. Ein klar definierter Aufgabenbereich hilft, die Erwartungen an den DSB zu konkretisieren und vermeidet Unklarheiten bezüglich der Verantwortung und Pflichten.
Keine Fristvorgabe für die Benennung, aber sofortige Pflicht
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach § 4f Abs. 1 S. 2 BDSG, die eine Frist zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten vorsah, gibt es in der DSGVO keine festgelegte Frist für die Bestellung. Die Verpflichtung tritt jedoch sofort in Kraft, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das bedeutet, dass Unternehmen unverzüglich handeln müssen, sobald sie die erforderliche Anzahl an Mitarbeitern erreicht haben oder eine datenschutzrelevante Tätigkeit aufnehmen, die die Bestellung eines DSB erfordert.
Verantwortliche sollten daher regelmäßig überprüfen, ob sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen. Verzögerungen bei der Benennung können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Veröffentlichung der Kontaktdaten
Sobald ein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, besteht die Verpflichtung, dessen Kontaktdaten zu veröffentlichen. Dies ist nicht nur im Sinne der Transparenz für die betroffenen Personen notwendig, sondern auch eine gesetzliche Vorgabe der DSGVO. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen auf leicht zugängliche Weise zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise auf der Unternehmenswebsite oder im Impressum.
Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Dies ermöglicht den Behörden eine direkte Kontaktaufnahme, falls es zu Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung im Unternehmen kommt. Die Benennung ist erst abgeschlossen, wenn diese Meldung erfolgt ist.
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